Willkommen bei IG3-Darmstadt!


Wir sind eine Interessengemeinschaft für den Bauabschnitt 3 (IG3).

Der Bauabschnitt 3 gliedert sich grob in vier Teilbereiche:

Wer wir sind

Die IG3 ist ein Zusammenschluss engagierter Anwohner zum Umbau von Bismarckstraße, Willy-Brandt-Platz und Frankfurter Straße. Wir informieren uns über die Planungen von Stadt und HEAG mobilo und machen diese öffentlich. Im Sinne einer echten Bürgerbeteilung nehmen wir Einfluss auf die Neugestaltung, damit die Interessen der Anwohner berücksichtigt werden.


Unsere Ziele

Weitestgehende Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes. Alte Baumallee prägt Stadtbild, Lebensraum, Klimaschutz/Kleinklima. Wichtig sind die Ergebnisse des Baumgutachtens. Wo nötig, großzügige Ersatzpflanzungen.

Schlüsselthema Tempo 30 für Frankfurter Straße durchsetzen, auch für Straßenbahn! Steht als Maßnahme im Luftreinhalteplan. Berechnen, wieviel Zeit Straßenbahn maximal verlieren würde, wenn sie Tempo30 einhalten müsste. Niedrigere Geschwindigkeit ermöglicht geteilte Verkehrsräume - nicht für Alle separate Spuren. Mehr Sicherheit beim Queren z. B. Emilstraße. Nicht zuletzt weniger Lärm.

Umbau Willy-Brandt-Platz/ Mathildenplatz - Umsteigen darf nicht erschwert werden. Keine neuen Gefahrensituationen durch Schienenführung für Radfahrer. Hier wäre es wünschenswert, noch mehr Anlieger aus dem Bereich zu aktivieren.

Barrierefreiheit/Haltestelle Klinikum erhalten - gerade diese Forderung dient der Barrierefreiheit. Maximalausbau (siehe Kreuzung Feldbergstraße) führt zu komplizierten Wegen für Fußgänger. Zu diesem Thema sollte die IG3 Herrn Müller vom CBF (Club behinderter Freunde) kontaktieren.

Wegfall von Stellflächen für PKW - Mehr Grün im Straßenraum wird begrüßt. Maßnahme sollte von Alternativangeboten flankiert werden: z. B. Bürgerticket, Förderung von Car- Sharing-Angeboten, auch privaten. Leihstationen für Lastenfahrräder, ggfs. zentrale Parkmöglichkeit auf Knellgelände. Wichtig: Vernetzung mit Parkraumbewirtschaftungskonzept.

Alternative zur geplanten Verspargelung mit Masten - Prüfen, ob Lösung wie in der oberen Rheinstraße - Erhöhung der Spannung von 600V auf 750 V bedingt geringeren Leitungsquerschnitt. § 32 Personenbeförderungsgesetz erlaubt Anbringen der Leitungen an Häusern.

Welche Kosten kommen auf Anlieger zu? - Diese Frage bewegt Anwohner.